Integrationssprachkurse

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Termine auf Anfrage in Schleswig, Kappein und Flensburg
Dauer vorgesehen sind jeweils 6 Module a 100 UStd + Orientierungskurs
Zeiten Der Unterricht erfolgt jeweils am Vormittag, Montag bis Freitag, 25 Stunden/Woche
Ort Schleswig, Kappein und Flensburg

Sprachkurse sind der Schlüssel zur Integration

Integrationssprachkurse für Migranten gefördert durch das BAMF- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – bieten wir in Schleswig und Kappeln an.

Sie können sich bei uns anmelden, wenn:

  • Sie als Spätaussiedler nach §4 Abs. 1 oder 2 des BVFG sowie Familienangehörige nach §7 Abs. 2 Satz 1 BVFG nach Deutschland gekommen sind
  • Sie bereits vor dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten haben, können Sie auf Antrag gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG vom Bundesamt zugelassen werden.
    Dies gilt auch mit einem Aufenthaltstitel nach § 104 a Abs. 1 oder § 23 Abs. 1 AufenthG
  • Sie ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten
    (§ 44 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG).
  • Sie als EU-Bürger noch nicht ausreichend deutsch sprechen (auf Antrag gem. § 44 Absatz 4 (AufenthG) )² BVFG – Bundesvertriebenengesetz, ³ AufenthG – Aufenthaltsgesetz

Nähere Auskünfte über den Anspruch auf Teilnahme erhalten Sie bei uns oder direkt beim BAMF unter www.bamf.de

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Der Unterricht erfolgt jeweils Montag bis Freitagvormittag 25 Std/Woche

Persönliche Beratung telefonisch oder im Gespräch:

Frau Warkentin, # 04621 -96 55 44

Anmeldungen ebenfalls über Frau Warkentin oder an

WHP -Wirtschaftszentrum Handwerk Plus GmbH,
Holmer-Noor-Weg 9,
24837 Schleswig

info@whp-schleswig.de

Natürlich können Sie auch Ihre zuständigen Auswegberater, Fallbearbeiter und Integrationsfachkräfte in den Sozialzentren, Job-Centern und Arbeitsagenturen ansprechen.